Schlechtwetterentschädigungsbeitrag für Arbeitskräfteüberlassungsbetriebe ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
Zur Online-Version
Logo der Österreichischen Gesundheitskasse
Newsletter Nr. 13/2024
29.10.2024
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit unserem Newsletter halten wir Sie mit aktuellen Themen stets auf dem Laufenden. Dieses Mal bringen wir Sie unter anderem auf den neuesten Stand hinsichtlich der Änderung beim Schlechtwetterentschädigungsbeitrag und zeigen Ihnen, wie Sie Clearingfälle vermeiden. Darüber hinaus erklären wir Ihnen, wie Zahlungen an den Betriebsratsfonds steuer- und beitragsrechtlich zu behandeln sind.  
 
Nutzen Sie unsere Beiträge für Ihre tägliche Arbeit und bleiben Sie gut informiert. 
 
Ihr Newsletter-Redaktionsteam
Blick durch eine nasse Fensterscheibe auf Personen mit Regenschirmen. Foto: PHOTOARTDESIGN/Shutterstock.com.
Schlechtwetterentschädigungsbeitrag für Arbeitskräfteüberlassungsbetriebe
Ab 01.11.2024 haben Arbeitskräfteüberlassungsbetriebe den Schlechtwetterentschädigungsbeitrag für überlassene Arbeitskräfte zu leisten, wenn im Beschäftigerbetrieb das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 zur Anwendung kommt.
Informieren Sie sich …
Eine Büroangestellte sitzt vor einem Laptop. Foto: Gorodenkoff/Shutterstock.com.
Clearingfälle vermeiden
Die Änderungsmeldung und die Richtigstellung Abmeldung lösen immer wieder Clearingfälle aus. Wann die Meldungen zu verwenden und wie Clearingfälle zu vermeiden sind, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Die Details dazu finden Sie hier …
Aus einem Glas voller Münzen wächst ein Pflänzchen. Foto: HTWE/Shutterstock.com.
Zahlungen an den Betriebsratsfonds
Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sind grundsätzlich steuer- und beitragsfrei. Unter welchem Umstand die vom Betriebsrat an die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer weitergegebenen Leistungen jedoch Steuer- und Beitragspflicht auslösen, haben wir für Sie zusammengefasst.
Weiterlesen …
Arbeiterkammerumlage
Was ist die Arbeiterkammerumlage? Wie hoch ist der Beitrag? Wer muss keine Arbeiterkammerumlage entrichten? Antworten auf diese Fragen sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Zum Beitrag …
Wichtige Termine
Meldung der mBGM für Oktober 2024: 
- für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 15.11.2024 
- für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 07.11.2024
Österreichische Gesundheitskasse
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien
E-Mail: office@oegk.at, Telefon: +43 5 0766-0
Impressum
Datenschutz
Daten ändern
Newsletter abmelden