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Sehr geehrte Damen und Herren!
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Von A wie Arbeitsunfähigkeit bis Z wie Zwischenstaatliche Sozialversicherung: Die neue Ausgabe unseres Newsletters enthält wieder viele interessante und aktuelle Beiträge. So laufen etwa die geförderte Bildungskarenz und Bildungsteilzeit aus. Wie sich dies auf bestehende Vereinbarungen auswirkt, erläutern wir in diesem Newsletter. Ebenfalls ganz aktuell: Das neue „DGservice“-Magazin ist erschienen und beinhaltet einen attraktiven Mix aus Beiträgen für Ihre Lohnverrechnung. Außerdem weisen wir auf die neue, bundesweite Service-Hotline der Österreichischen Gesundheitskasse hin, die sämtliche Anliegen zur zwischenstaatlichen Sozialversicherung abdeckt. Wir wünschen viel informatives Lesevergnügen! Ihr Newsletter-Redaktionsteam | | | | | |
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Neu: Magazin „DGservice“ 1/2025 | | | |
Entdecken Sie die neue Ausgabe unseres "DGservice"-Magazins. Erfahren Sie alles über die erforderlichen Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit und welche Meldungen bei Wochen-, Sonderwochengeld sowie Karenz erforderlich sind. Weitere interessante Themen widmen sich unter anderem der Dienstgeberabgabe sowie der beitragsrechtlichen Behandlung von Zuschüssen von Seiten der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers. Jetzt online als barrierefreies PDF zum Download verfügbar. | | | |
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Auslaufen der geförderten Bildungskarenz und Bildungsteilzeit | | | |
Die Bestimmungen über die Gewährung von Weiterbildungsgeld bzw. Bildungsteilzeitgeld treten mit Ablauf des 31.03.2025 außer Kraft. Eine Übergangsbestimmung regelt den Umgang mit bestehenden Vereinbarungen. | | | |
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Zwischenstaatliche SV: Neue Hotline für rechtliche Fragen | | | |
Good News für international tätige Betriebe: Seit März 2025 betreibt die Österreichische Gesundheitskasse unter der Telefonnummer +43 5 0766-6100 eine neue, bundesweite Service-Hotline für alle Anliegen rund ums anzuwendende Recht in der zwischenstaatlichen Sozialversicherung (SV). | | | |
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Bergsportführerinnen und Bergsportführer | | | |
Die Beurteilung der Pflichtversicherung von Bergsportführerinnen und Bergsportführern führt immer wieder zu zahlreichen Anfragen. In unserer Übersicht finden Sie eine sozialversicherungsrechtliche Einschätzung zu verschiedenen Fallgruppen. | | | |
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Tätigkeiten bei Vereinsfesten | | | |
Die Temperaturen steigen und damit steigt auch die Anzahl der Zelt- und Kellergassenfeste sowie ähnlicher Veranstaltungen. Meist finden sich Freiwillige, die fleißig mithelfen. Dabei stellt sich immer wieder die Frage: Müssen die helfenden Personen zur Sozialversicherung angemeldet werden? Die Antwort darauf lesen Sie in unserem aktualisierten Überblick. | | | |
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Meldung der mBGM für März 2025: - für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 15.04.2025 - für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 07.04.2025 | | | | | |
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Österreichische Gesundheitskasse | | | |
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien | | |
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