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Sehr geehrte Damen und Herren!
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Weniger Beiträge im Alter – ein Thema, das für Ihre Beschäftigten und damit auch für Sie als Dienstgeberin bzw. Dienstgeber wichtig ist. Wir informieren Sie in dieser Newsletter-Ausgabe, welche Beiträge ab welchem Alter entfallen und welche Regelungen es für erwerbstätige Pensionistinnen und Pensionisten gibt. Außerdem erfahren Sie alles Wichtige zur Meldungserstattung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihres Mitarbeiters. Ab 01.06.2025 kommt es zu einer Änderung bei der Datenprüfung im zwischenstaatlichen Bereich. Alles Wissenswerte dazu lesen Sie im Newsletter. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und wünschen eine spannende Lektüre. Ihr Newsletter-Redaktionsteam | | | | | |
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Zahlreiche gesetzliche Bestimmungen enthalten Regelungen, die sich auf die Beschäftigung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern ab einer bestimmten Altersgrenze beziehen. Welche Beiträge ab welchem Alter entfallen und welche Regelungen es für erwerbstätige Pensionistinnen und Pensionisten gibt, erfahren Sie hier. | | | |
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Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit | | | |
Welche Meldungen die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit der Dienstnehmerin bzw. des Dienstnehmers zu übermitteln hat, können Sie in unserem Beitrag nachlesen. | | | |
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„Wissen“ als wesentliches eigenes Betriebsmittel? | | | |
Was ist als wesentliches eigenes Betriebsmittel einer freien Dienstnehmerin bzw. eines freien Dienstnehmers anzusehen? Können Wissen, Know-how, Kenntnisse oder Fähigkeiten, die jemand in das Unternehmen einbringt, als Betriebsmittel angesehen werden? Die Antworten auf diese Fragen haben wir für Sie aufbereitet. | | | |
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Zwischenstaatliche Sozialversicherung: Änderung bei der Datenprüfung | | | |
Ab 01.06.2025 ändert sich die Prüfung der Dienstgeber- und Versichertendaten im Rahmen der Antragstellung der zwischenstaatlichen Bescheinigungen. | | | |
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Überblick über die Meldebestimmungen | | | |
Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldefristen ist von großer Bedeutung. Nur so ist sichergestellt, dass die Versicherten die benötigten Leistungen schnellstmöglich und in der richtigen Höhe in Anspruch nehmen können. Eine Zusammenfassung sämtlicher Meldebestimmungen inklusive Ausfüllhilfen für die jeweiligen Formulare finden Sie auf unserem Dienstgeberportal. | | | |
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Meldung der mBGM für April 2025: - für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 15.05.2025 - für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 07.05.2025 | | | | | |
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Österreichische Gesundheitskasse | | | |
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien | | |
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