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Sehr geehrte Damen und Herren!
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Es ist soweit: Am 01.10.2025 startet das neue Dienstgeber-Dashboard. Unter dem Motto „Ein Ort. Alle Infos. Alle Dienste.“ verspricht die Online-Plattform ein modernes Nutzererlebnis, indem sie alle Informationen und Dienste an einem Ort bündelt – ein wichtiger Schritt im Rahmen des Digitalisierungsprogrammes der Österreichischen Gesundheitskasse. Erfahren Sie alles Wissenswerte darüber in unserem Newsletter. Außerdem: Die neue Ausgabe des „DGservice“-Magazins ist online und bietet wieder eine Menge informativer Beiträge. Schauen Sie einfach rein und bleiben Sie gut informiert. Ihr Newsletter-Redaktionsteam | | | | | |
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Neu: Magazin „DGservice“ 3/2025 | | | |
Entdecken Sie die neue Ausgabe unseres „DGservice"-Magazins. Interessante Themen sind unter anderem die beitragsfreien freiwilligen sozialen Zuwendungen und das unentschuldigte Fernbleiben von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern. Darüber hinaus finden Sie in unserem Magazin ein persönliches Interview mit der bis dato für den Fachbereich Versicherungsservice zuständigen Generaldirektor-Stellvertreterin. Jetzt online als barrierefreies PDF zum Download verfügbar. | | | |
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Neues Dienstgeber-Dashboard: Start am 01.10.2025 | | | |
Alle Geschäftsvorgänge mit der Österreichischen Gesundheitskasse einfach im Blick haben und leicht erledigen – mit nur einem Login auf einer einzigen Plattform: Das neue Dienstgeber-Dashboard bringt ab 01.10.2025 ein modernes Nutzererlebnis für rund 300.000 Betriebe und Bevollmächtigte. | | | |
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Das Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 25/2025) bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen, unter anderem beim Service-Entgelt für die e-card und in der Arbeitslosenversicherung. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst. | | | |
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Verhalten im Krankheitsfall | | | |
Zum richtigen Verhalten von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern im Krankheitsfall erreichen uns regelmäßig Anfragen. Die Antworten auf die häufigsten Fragen lesen Sie hier. | | | |
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Empfängerüberprüfung bei Überweisungen | | | |
Ab 09.10.2025 müssen Banken vor Durchführung einer SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung die Empfänger-IBAN mit dem Namen der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers abgleichen. | | | |
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Meldung der mBGM für September 2025: - für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 15.10.2025 - für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 07.10.2025 | | | | | |
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Österreichische Gesundheitskasse | | | |
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien | | |
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