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Sehr geehrte Damen und Herren!
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Wann eine Dienstreise vorliegt und wie die dafür gezahlten Reisekostenersätze steuer- und beitragsrechtlich zu behandeln sind, ist nicht immer einfach zu beurteilen. Wir haben versucht, dieses schwierige Thema für Sie in unserer neuen „DGservice“-Sonderausgabe „Dienstreisen und Diäten“ möglichst klar und einfach darzustellen.     Sie fragen sich, unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention beitragsfrei sind? Dann interessiert Sie sicher unser Beitrag über freiwillige soziale Zuwendungen. Außerdem erfahren Sie in dieser Newsletter-Ausgabe, welche sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen beim Ausbildungsmodell „Lehre & Sport“ zu beachten sind.     Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen.     Ihr Newsletter-Redaktionsteam |    |    |    |    |    | 
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Neuer Leitfaden „Dienstreisen und Diäten“ |    |    |    |  
| Während einer Dienstreise fallen im Regelfall Fahrt-, Nächtigungs- oder Lebenshaltungskosten an. Mit der steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung von Reisekostenersätzen und der grundsätzlichen Frage, wann überhaupt eine Dienstreise vorliegt, beschäftigen wir uns ausführlich in der neuen „DGservice“-Sonderausgabe „Dienstreisen und Diäten“. Jetzt online als barrierefreies PDF zum Download verfügbar. |    |    |    |  
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Ausbildung „Lehre & Sport“ |    |    |    |  
| Das Modell "Lehre & Sport" bietet die Möglichkeit, eine Fachkräfteausbildung mit einer Sportausbildung zu kombinieren. Die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen dazu können Sie in unserem Beitrag nachlesen. |    |    |    |  
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Beitragsfreie freiwillige soziale Zuwendungen |    |    |    |  
| Gewährt ein Unternehmen finanzielle Zuschüsse an die Beschäftigten für bestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention, so handelt es sich um freiwillige soziale Zuwendungen, die beitragsfrei abzurechnen sind. Die Voraussetzungen und um welche konkreten Maßnahmen es sich dabei handeln muss, haben wir für Sie zusammengefasst. |    |    |    |  
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Unentschuldigtes Fernbleiben  |    |    |    |  
| Vereinzelt kommt es vor, dass eine Dienstnehmerin bzw. ein Dienstnehmer unentschuldigt der Arbeit fernbleibt. Zwei zentrale Fragen ergeben sich daraus für die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber: Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat ein derartiges Fernbleiben? Wie ist die Meldeverpflichtung gegenüber der Sozialversicherung korrekt und zeitgerecht zu erfüllen? Die Antworten lesen Sie hier. |    |    |    |  
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Meldung der mBGM für Oktober 2025:  - für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 17.11.2025  - für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 07.11.2025 |    |    |    |    |    | 
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| Österreichische Gesundheitskasse |    |    |    |  
| Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien |    |    |  
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