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Sehr geehrte Damen und Herren!
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Das neue Jahr hat begonnen. Es bringt durch die Anpassung der Fahrtkostenersatzverordnung gleich einmal Neuregelungen für Dienstreisen mit privat gekauften Fahrkarten. Außerdem informieren wir Sie in diesem Newsletter über den Fragen-Antworten-Katalog zu den Trinkgeldpauschalen und das aktuelle Tarifsystem. Und nicht zu vergessen: Der Arbeitsbehelf für 2026 – ein wesentliches Hilfsmittel für Ihre tägliche Arbeit – steht als barrierefreies PDF auf unserer Website zum Download bereit. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und wünschen eine spannende Lektüre. Ihr Newsletter-Redaktionsteam | | | | | |
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Der neue Arbeitsbehelf für 2026 | | | |
| Der aktualisierte Online-Arbeitsbehelf enthält umfangreiche Infos zur Meldungserstattung und Beitragsabfuhr und erleichtert deren Umsetzung in die tägliche Praxis. | | | |
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Fragen-Antworten-Katalog zu den Trinkgeldpauschalen | | | |
| In den letzten Wochen haben uns zahlreiche Anfragen zu den bundesweit einheitlichen Trinkgeldpauschalen erreicht. Die wichtigsten Antworten haben wir für Sie zusammengefasst. | | | |
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Ihre Expertise ist gefragt - Einladung zur Fokusgruppe | | | |
| Die Österreichische Gesundheitskasse startet Fokusgruppen, um die Kommunikation mit Unternehmen weiterzuentwickeln. Gesucht werden Betriebe aus ganz Österreich, die ihre Erfahrungen einbringen möchten. Die Teilnahme ist regional an vier Terminen im März und bei Bedarf auch online möglich. Unternehmen können sich bis 20.02.2026 unter vs-entwicklung@oegk.at anmelden. | | | |
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Neuer Export des Tarifsystems | | | |
| Seit 01.01.2026 gilt ein neuer TASY-Export. Unter anderem wurden der Entfall des bis 31.12.2025 befristeten Abschlages „Reduktion DN-Anteil PV“ sowie die Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrages in Wien umgesetzt. Weitere Änderungen finden Sie in den Releasenotes. | | | |
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Änderung der Fahrtkostenersatzverordnung | | | |
| Der Bundesminister für Finanzen ist gesetzlich ermächtigt, im Verordnungswege die pauschale Berücksichtigung von Fahrtkostenersätzen bei der Verwendung von Massenbeförderungsmitteln vorzusehen. Die dazu ergangene Fahrtkostenersatzverordnung wurde nunmehr angepasst. | | | |
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Einbeziehung von Spenglerbetrieben in den Sachbereich Abfertigung des BUAG | | | |
| Seit 01.01.2026 werden Spenglerbetriebe in den Sachbereich der Abfertigungsregelung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) einbezogen. Ab diesem Zeitpunkt sind für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer Zuschläge zum Sachbereich der Abfertigungsregelung zu bezahlen. Alles Wissenswerte zur Meldungserstattung erfahren Sie in unserem Beitrag. | | | |
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Adresse der Arbeitsstätte | | | |
| Bitte beachten Sie, dass die Adresse der Arbeitsstätte am 31.12.2025 oder am letzten Beschäftigungstag des Jahres 2025 bis Ende Februar an die Statistik Austria zu melden ist. | | | |
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Lohnsteuerrichtlinien 2002 - Wartungserlass | | | |
| Der Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025 wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) kundgemacht. | | | |
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Meldung der mBGM für Jänner 2026: - für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 16.02.2026 - für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 09.02.2026 | | | | | |
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| Österreichische Gesundheitskasse | | | |
| Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien | | |
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