Meldefristen im Überblick, AuftraggeberInnenhaftung ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
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Newsletter Nr. 10/2026
29.10.2026
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit der Oktober-Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über das Wartungsende der ELDA-Software und die Anpassung des Dateinamens bei Rücksendung der Bescheinigung PD A1 bzw. der Entsendebescheinigung. Zudem geben wir Ihnen einen hilfreichen Überblick über die Meldungen zur Sozialversicherung und deren Fristen. 
 
Zu guter Letzt informieren wir Sie über die Befreiung von der AuftraggeberInnenhaftung. 
 
Schauen Sie einfach rein und bleiben Sie gut informiert. Wir halten Sie auf dem Laufenden und freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen.  
 
Ihr Newsletter-Redaktionsteam
Symbolbild für das Wartungsende der ELDA-Software. Foto: miss irine - stock.adobe.com, Montage ÖGK.

Wartungsende der ELDA-Software

Nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Sozialversicherungsmeldungen die ELDA-Software? Bitte beachten Sie, dass diese ab 01.01.2027 nicht mehr gewartet wird. Wir empfehlen Ihnen daher, noch im Jahr 2026 auf ELDA Online oder alternativ auf ein kommerzielles Lohnprogramm umzusteigen.
Wichtige Infos zum Wartungsende …
Detailansicht eines Laptops, auf dessen Bildschirm eine Eingabemaske abgebildet ist. Foto: Ground Picture - shutterstock.com, Montage ÖGK.

Bescheinigung PD A1 und Entsendebescheinigung: Anpassung des Dateinamens

Ab 01.01.2027 wird bei einem Antrag auf eine zwischenstaatliche Bescheinigung via elektronischem Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern (ELDA) bei der Rücksendung der Bescheinigung PD A1 bzw. der Entsendebescheinigung der Dateiname angepasst.
Näheres zur Anpassung …
Eine Dame arbeitet an ihrem Laptop. Foto: ESB-Professional - shutterstock.com.

Meldefristen im Überblick

Die Einhaltung der Meldefristen ist von großer Bedeutung. Nur so ist sichergestellt, dass die Versicherten die benötigten Leistungen schnellstmöglich und in der richtigen Höhe in Anspruch nehmen können. Eine Zusammenfassung sämtlicher Meldebestimmungen inklusive Ausfüllhilfen für die jeweiligen Formulare finden Sie auf unserem Dienstgeberportal.
Die Meldefristen im Detail …

AuftraggeberInnenhaftung: Haftungsbefreiung seit 01.01.2026

Auf Grund zahlreicher Anfragen informieren wir Sie über die Befreiung von der AuftraggeberInnenhaftung (AGH). Der vom Auftrag gebenden Unternehmen an das Dienstleistungszentrum-AGH zu zahlende Haftungsfreistellungsbetrag beläuft sich seit 01.01.2026 auf 40 Prozent (32 Prozent Sozialversicherung und acht Prozent Finanz) des geleisteten Werklohnes, wenn die Leistungserbringung in Form einer Arbeitskräfteüberlassung erfolgt.  
 
Für die Beurteilung einer Arbeitskräfteüberlassung ist nicht das Vorliegen einer gewerbsmäßigen Überlassung entscheidend, sondern ob das tatsächliche Erscheinungsbild der Tätigkeiten dem einer Arbeitskräfteüberlassung entspricht.  
Zur AuftraggeberInnenhaftung …

Wichtige Termine

Meldung der mBGM für Oktober 2026: 
- für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 16.11.2026 
- für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 09.11.2026
Österreichische Gesundheitskasse
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien
E-Mail: office@oegk.at, Telefon: +43 5 0766-0
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