Stundungen: Fehlende Beschlussfassung
Auf Grund der fehlenden Beschlussfassung im Bundesrat besteht derzeit kein gültiger Gesetzesbeschluss für die weitere Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Beitragszeiträume Februar bis April bzw. Mai bis Dezember 2020. Daher können derzeit leider keine Anträge bearbeitet werden.
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