COVID-19-Dienstfreistellung
Wurden Personen auf Grund eines ab dem 6.5.2020 ausgestellten COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgeltes freigestellt, werden den Dienstgebern die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Nachdem nun die entsprechenden Rahmenbedingungen seitens des zuständigen Ministeriums geschaffen wurden, kann die ÖGK mit der Kostenerstattung beginnen.
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