Dienstgeber-Newsletter 4/2020

25.04.2024
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ab sofort können Sie Erstattungsanträge für erfolgte COVID-19-Dienstfreistellung stellen. Entsprechende Anträge finden Sie in WEBEKU sowie auf unserer Website.

Weiters wurde mit der kürzlich erfolgten Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes eine Rechtsgrundlage für die korrekte Beitragsabrechnung der COVID-19-Kurzarbeit geschaffen. Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend hat dazu umfangreiche Informationen auf seiner Website veröffentlicht, auf die wir in diesem Newsletter besonders hinweisen möchten.

Ihr Newsletter-Redaktionsteam

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COVID-19-Dienstfreistellung

Wurden Personen auf Grund eines ab dem 6.5.2020 ausgestellten COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgeltes freigestellt, werden den Dienstgebern die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Nachdem nun die entsprechenden Rahmenbedingungen seitens des zuständigen Ministeriums geschaffen wurden, kann die ÖGK mit der Kostenerstattung beginnen.
 
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Kurzarbeit: Leitfaden Personalverrechnung und FAQs

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) hat einen „Leitfaden Personalverrechnung“ zur COVID-19-Kurzarbeit veröffentlicht. Weiters finden Sie hier den aktualisierten Fragen-Antworten-Katalog zur Kurzarbeit.
 
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Gutscheine für Mahlzeiten ab 1.7.2020

Ab 1.7.2020 sind Gutscheine für Mahlzeiten, die der Dienstgeber seinen Dienstnehmern zur Einnahme von freien oder verbilligten Mahlzeiten zur Verfügung stellt, bis zu einem Wert von € 8,00 steuer- und beitragsfrei.
 

Coronavirus: Aktualisierung des Fragen-Antworten-Kataloges

Der Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) der Sozialversicherung zum Coronavirus wurde aktualisiert.
 

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1030 Wien
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