Dienstgeber-Newsletter 7/2020

24.11.2020
Sehr geehrte Damen und Herren!

Solide Informationen sind gerade jetzt unerlässlich. Dieser Newsletter ist unser Angebot an Sie als Dienstgeber – damit unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung Ihrer gesetzlichen Verantwortung. Das ist unser Auftrag: Als ÖGK beraten und informieren wir heimische Unternehmen und sorgen so für Rechtssicherheit.

Darüber hinaus helfen wir den österreichischen Betrieben in der aktuellen Situation mit Möglichkeiten der Stundung und Ratenzahlung – jüngst etwa mit einem weiteren Unterstützungspaket für Unternehmen, die vom aktuellen Betretungsverbot betroffen sind. Mehr dazu in diesem Newsletter.

Ihr Newsletter-Redaktionsteam

Betretungsverbot, Foto: kckate16/Shutterstock.com

Hilfe für Betriebe mit Betretungsverbot

Die angespannte Corona-Situation beschäftigt uns weiterhin. Besonders betroffen sind jene Betriebe, die seit Anfang November mit einem Betretungsverbot belegt wurden. Zusätzlich zu den drei bisherigen Unterstützungspaketen bietet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) speziell für diese Unternehmen weitere Zahlungserleichterungen an.
 
Mann arbeitet am Laptop, Foto: fizkes/Shutterstock.com

Rechtzeitige Meldungen sparen Arbeit und Geld

Die Mehrzahl der österreichischen Dienstgeber kommt ihren Meldeverpflichtungen gewissenhaft und pünktlich nach. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu Meldefristversäumnissen – vor allem im Zusammenhang mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) –, die zu gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschlägen führen.
 
Flagge EU/Großbritannien, Foto: Aleksandrov/Shutterstock.com

BREXIT – Infos für Dienstgeber

Der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union bringt umfangreiche Auswirkungen mit sich – auch im Bereich der sozialen Sicherheit.
 
Geschenk wird überreicht, Foto: hystovskaya katsiaryna/Shutterstock.com

Betriebsveranstaltungen und Geschenke

Jedes Jahr stellt sich die Frage, wie Betriebsveranstaltungen und etwaig verteilte Weihnachtsgeschenke steuer- und beitragsrechtlich richtig zu behandeln sind.
 

Verzugszinsensatz für 2021

Was versteht man unter Verzugszinsen und wann fallen sie an? Wie hoch ist der Verzugszinsensatz für das kommende Jahr?
 

Persönliche Beratung ist uns wichtig

Neben den verschiedenen Online-Services stehen wir Ihnen selbstverständlich auch für telefonische Auskünfte gerne zur Verfügung.
 

MeineUV-Portal

Alle elektronischen Services der gesetzlichen Unfallversicherung auf einen Klick bietet Ihnen das Serviceportal www.meine-uv.at.
 

Zinsersparnisse

Die Bewertung der Zinsersparnis bei Dienstgeberdarlehen für das kommende Jahr wurde durch den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 7.10.2020 festgesetzt.
 

Österreichische Gesundheitskasse
Haidingergasse 1
1030 Wien
E-Mail

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