Gutscheine statt Weihnachtsfeiern
Betriebliche Weihnachtsfeiern können heuer auf Grund der Corona-Krise nicht in der gewohnten Form stattfinden. Die dafür vorgesehene Beitragsfreiheit für Zuwendungen des Dienstgebers an seine Mitarbeiter im Rahmen von Betriebsveranstaltungen bis zu einem Betrag von jährlich € 365,00 geht jedoch nicht verloren. Der Freibetrag kann auch für Gutscheine herangezogen werden.
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