Dienstgeber-Newsletter 1/2021

22.1.2021
Sehr geehrte Damen und Herren!

Das neue Jahr hat begonnen. Eines bleibt fix: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist und bleibt an der Seite der von der Pandemie betroffenen Betriebe – auch was den schrittweisen Abbau der anstehenden Beitragsrückstände betrifft. Mehr dazu und zu anderen für Sie relevanten Themen erfahren Sie in diesem Newsletter.

Bleiben Sie gut informiert und guten Mutes!

Ihr Newsletter-Redaktionsteam

Zahlungsinformation und Ratenansuchen – der 31. März kommt bestimmt!

Das gesetzliche Zahlungsziel zur Reduzierung coronabedingter Beitragsrückstände mit 31.3.2021 rückt näher. Um eine frühzeitige Planung im Umgang mit ausständigen Beiträgen zu erleichtern, versendet die Österreichische Gesundheitskasse Anfang Februar eine Zahlungsinformation. Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit können individuelle Ratenvereinbarungen getroffen werden.
 

Kurzarbeit – Beitragsabrechnung

Mit 1.1.2021 kommt es zu einer Änderung im Bereich der Entrichtung des einkommensabhängigen Dienstnehmeranteiles zur Arbeitslosenversicherung. Die Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge hat sich ebenfalls geändert.
 

Die Werte für 2021

Die Aufwertungszahl für 2021 wurde mit 1,033 festgesetzt und im Bundesgesetzblatt offiziell kundgemacht. In unserem Überblick finden Sie eine Aufstellung der neuen Werte.
 

Alle Basics im Überblick

Wie hoch ist die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze? Was versteht man unter der Dienstgeberabgabe? Welche Entgeltbestandteile sind beitragsfrei?

Antworten auf diese Fragen sowie alles Wissenswerte aus dem Melde-, Versicherungs- und Beitragswesen finden Sie in unseren aktualisierten Grundlagen von A bis Z.
 

Österreichische Gesundheitskasse
Haidingergasse 1
1030 Wien
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