Zahlungsinformation und Ratenansuchen – der 31. März kommt bestimmt!
Das gesetzliche Zahlungsziel zur Reduzierung coronabedingter Beitragsrückstände mit 31.3.2021 rückt näher. Um eine frühzeitige Planung im Umgang mit ausständigen Beiträgen zu erleichtern, versendet die Österreichische Gesundheitskasse Anfang Februar eine Zahlungsinformation. Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit können individuelle Ratenvereinbarungen getroffen werden.
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