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Newsletter 5/2021

22.04.2021
Sehr geehrte Damen und Herren!

Die warme Jahreszeit rückt näher. Und auch das gesetzliche Zahlungsziel zur Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen. Was es bei diesem Thema für betroffene Betriebe zu beachten gilt, das erfahren Sie in diesem Newsletter.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen Details zum neuen Homeoffice-Gesetz, zum Abzugsrecht der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers sowie – rechtzeitig vor den Sommermonaten – unseren Praxisleitfaden für Praktikantinnen und Praktikanten im neuen Layout.

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Ihr Newsletter-Redaktionsteam

Frau mit Akten und Taschenrechner, Foto: Andrey Popov/Shutterstock.com

Bezahlung der Beitragsrückstände vorbereiten!

Das gesetzliche Zahlungsziel zur Begleichung der coronabedingten Beitragsrückstände am 30.06.2021 rückt näher. Der bis dahin vorzunehmende „Kassensturz“ ist rechtzeitig und vorausschauend zu planen. Um dies zu erleichtern, versendet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) in den nächsten Tagen eine Zahlungsinformation an die heimischen Betriebe.
 
Videokonferenz via Laptop, Foto: fizkes/Shutterstock.com

Homeoffice-Gesetz

Das berufliche Arbeiten von zu Hause aus hat auf Grund der COVID-19-Krise zugenommen und wird auch künftig ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsalltages bleiben. Der Gesetzgeber hat arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice geschaffen.
 
Titelseite des Leitfadens Praktika.

Praxisleitfaden für Praktikantinnen und Praktikanten

Der Praxisleitfaden „Praktika: Welche Beschäftigungsformen möglich sind“ wurde grafisch neu aufbereitet. Der Leitfaden steht Ihnen als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.
 

Abzugsrecht der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers

Die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber hat als Beitragsschuldner die zu entrichtenden Beiträge zur Gänze einzuzahlen und ist daher berechtigt, den Versichertenanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen vom Entgelt abzuziehen.
 

Wichtige Termine

Meldung der mBGM für April 2021:
- für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 17.05.2021
- für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 07.05.2021
 

Österreichische Gesundheitskasse
Haidingergasse 1
1030 Wien
E-Mail

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