Vor Reisen: Gültigkeit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) prüfen

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Newsletter 8/2021

01.07.2021
Sehr geehrte Damen und Herren!

Viele Menschen und viele Betriebe gehen mit großen Hoffnungen im Gepäck in die heiße Jahreszeit. In diesem Newsletter geben wir Ihnen noch ein paar wichtige Informationen mit in den Sommer.

Ein Beispiel: All jene Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die es aus nachvollziehbaren Gründen bislang noch nicht geschafft haben, den geordneten Abbau der coronabedingten Beitragsrückstände zu vereinbaren, können Ratenanträge nur mehr bis spätestens 15.07.2021 stellen.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie in den kommenden Wochen ausreichend Zeit für sich und Ihre Lieben finden, um zu entspannen und Kraft zu tanken.

Achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund!

Ihr Newsletter-Redaktionsteam

Detailabbildung einer Hand, die einen Taschenrechner bedient, Foto: Africa Studio/Shutterstock.com

Letzte Möglichkeit für Ratenanträge

Am 30.06.2021 endete die Frist für die Begleichung der auf Grund der COVID-19-Pandemie eventuell aufgelaufenen Beitragsrückstände. Liegt keine Zahlungsvereinbarung vor, müssen die offenen Beiträge seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wieder eingemahnt bzw. exekutiv betrieben werden. Ratenanträge können nur mehr bis spätestens 15.07.2021 gestellt werden.
 
Mann vor Laptop, Foto: stockfour/Shutterstock.com

COVID-19-Dienstfreistellung endete mit 30.06.2021

Die COVID-19-Dienstfreistellung von Risikopatientinnen und Risikopatienten endete mit 30.06.2021. Anträge auf Kostenerstattungen für mit Ende Juni beendete Freistellungen können noch bis zum 12.08.2021 bei der ÖGK eingebracht werden.
 
Schwangere mit Salatschüssel, Foto: Anton Mukhin/Shutterstock.com

COVID-19-Sonderfreistellung für werdende Mütter bis 30.09.2021 verlängert

Die bestehende Regelung für die COVID-19-Sonderfreistellung für werdende Mütter, die in Berufen mit Körperkontakt arbeiten, wurde bis 30.09.2021 verlängert. Für werdende Mütter mit vollem Impfschutz besteht ab 01.07.2021 allerdings keine Sonderfreistellung mehr.
 
Münzstapel, Foto: Tania Shustyk/Shutterstock.com

Gesenkter Verzugszinsensatz ab 01.07.2021

Um die finanziellen Folgen der Corona-Krise abzufedern, wird der Verzugszinsensatz für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.09.2022 temporär auf 1,38 Prozent (im Jahr 2021) verringert.
 

Vor Reisen: Gültigkeit der EKVK prüfen

Durch die Umstellung auf die e-card mit Foto erhalten nicht mehr alle Versicherten automatisch ihre neue e-card, wenn die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der e-card abläuft. Ist in den österreichischen Registern kein Foto vorhanden, kann keine e-card produziert werden.
 

Personal in Test- und Impfstraßen

Aktuell werden zahlreiche Personen in Test- und Impfstraßen beschäftigt – diese unterliegen der Pflichtversicherung und sind entsprechend anzumelden. Welche beitragsrechtlichen Sonderbestimmungen dabei zur Anwendung kommen, erfahren Sie in unserem Fragen-Antworten-Katalog.
 

Landarbeitsgesetz 2021

Mit 01.07.2021 tritt das Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) in Kraft, das neun derzeit bestehende bundesländerspezifische Landesordnungen ersetzt. Das neue einheitliche LAG bietet in der Land- und Forstwirtschaft nunmehr eine einzige Rechtsquelle, die weitgehend alle Gebiete des Arbeitsrechts umfasst.
 

Wichtige Termine

Meldung der mBGM für Juni 2021:
- für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 15.07.2021
- für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 07.07.2021
 

Österreichische Gesundheitskasse
Haidingergasse 1
1030 Wien
E-Mail

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