Landarbeitsgesetz 2021
Mit 01.07.2021 tritt das Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) in Kraft, das neun derzeit bestehende bundesländerspezifische Landesordnungen ersetzt. Das neue einheitliche LAG bietet in der Land- und Forstwirtschaft nunmehr eine einzige Rechtsquelle, die weitgehend alle Gebiete des Arbeitsrechts umfasst.
|