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Sehr geehrte Damen und Herren!
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Mit 01.11.2023 treten einige gesetzliche Änderungen bzw. Neuerungen in Kraft, die für Sie als Dienstgeberin bzw. Dienstgeber wichtig sind. Dazu zählen die Freistellung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern bei Kinderrehabilitation und die Änderung der Anspruchsdauer bei einer Elternkarenz. Hinweisen möchten wir auch auf den aktualisierten Leitfaden und den Fragen-Antworten-Katalog für die beitragsfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigung von Sportlerinnen und Sportlern. Sie fragen sich, was das Gesundheitsberuferegister mit Ihnen als Dienstgeberin bzw. Dienstgeber zu tun hat? Wir klären Sie darüber auf. Schauen Sie rein, bleiben Sie gut informiert und vor allem gesund. Ihr Newsletter-Redaktionsteam | | | | | |
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Freistellung bei Kinderrehabilitation | | | |
Da Kinder nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall oft rehabilitative Unterstützung benötigen, besteht ab 01.11.2023 für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ein Rechtsanspruch auf Freistellung zur Begleitung ihrer Kinder. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag. | | | |
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Sportlerbegünstigung – aktualisierter Leitfaden und Fragen-Antworten-Katalog | | | |
Der Leitfaden für die beitragsfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigung von Sportlerinnen und Sportlern wurde aktualisiert. Weiters wurde ein Fragen-Antworten-Katalog mit den wichtigsten Fragen samt deren Beantwortung erstellt. | | | |
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Trinkgelder im Hotel- und Gastgewerbe | | | |
Personal im Hotel- und Gastgewerbe erhält regelmäßig freiwillige Geldzuwendungen von Dritten. Wie sind diese Trinkgelder beitragsrechtlich zu behandeln? | | | |
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Gesundheitsberuferegister – Berufsberechtigung verlängern | | | |
Alle fünf Jahre muss die Eintragung im Gesundheitsberuferegister aktualisiert und verlängert werden, damit die Berufsberechtigung aufrecht bleibt. Wann die Berufsberechtigung endet und wie die Verlängerung beantragt werden kann, erfahren Sie hier. | | | |
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Änderungen bei Elternkarenz | | | |
Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, deren Kinder ab dem 01.11.2023 geboren werden, kommt es zu Änderungen bei der Anspruchsdauer der Karenz. Näheres dazu lesen Sie in unserem Überblick. | | | |
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Meldung der mBGM für Oktober 2023: - für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 15.11.2023 - für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 07.11.2023 | | | | | |
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Österreichische Gesundheitskasse | | | |
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien | | |
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