Betriebsveranstaltungen und Geschenke, Verzugszinsen 2024 ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
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Newsletter Nr. 13/2023
28.11.2023
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Österreichische Gesundheitskasse bietet den Dienstgeberinnen und Dienstgebern eine Reihe an digitalen Services. Mit 05.12.2023 ist der Zugang nur noch über die ID Austria möglich. Denken Sie bitte daran, rechtzeitig von der Handy-Signatur auf die ID Austria umzusteigen. Alle Infos dazu haben wir in diesem Newsletter für Sie zusammengefasst. Wir erinnern Sie außerdem an das Service-Entgelt für 2024 und zeigen Ihnen die richtige beitragsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen und Geschenken. Mit 01.01.2024 steigen die Verzugszinsen für Beitragsrückstände. Was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie im Newsletter.  
 
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und wünschen eine spannende Lektüre. 
 
Ihr Newsletter-Redaktionsteam
Eine Dame arbeitet an ihrem Laptop. Foto: ESB-Professional/Shutterstock.com.
Achtung: Umstieg auf ID Austria
Ab 05.12.2023 ersetzt die ID Austria die bisherige Handy-Signatur. Steigen Sie unbedingt rechtzeitig auf die ID Austria um, damit Sie die e-Services der Sozialversicherung, wie etwa WEBEKU oder ELDA, auch weiterhin wie gewohnt nutzen können. Alle Infos zum Umstieg auf die ID Austria lesen Sie in unserem Beitrag.
Informieren Sie sich …
Abbildung einer e-card. Foto: SVC.
Service-Entgelt für 2024
Bitte vergessen Sie bei der Beitragsabrechnung für November nicht auf die Einhebung und Abfuhr des Service-Entgeltes für das Jahr 2024.
Sämtliche Details finden Sie hier …
Abbildung eines Gutscheinkuverts. Foto: Nelosa/Shutterstock.com.
Betriebsveranstaltungen und Geschenke
Alle Jahre wieder stellt sich die Frage, wie Betriebsveranstaltungen und eventuell verteilte Weihnachtsgeschenke steuer- und beitragsrechtlich zu behandeln sind.
Zu den Regelungen …
Verzugszinsen 2024
Mit 01.01.2024 steigt auf Grund der gesetzlich vorgegebenen Berechnung der Verzugszinsensatz für rückständige Beiträge auf 7,88 Prozent. Wann Verzugszinsen anfallen und was Sie sonst noch dazu wissen sollten, erfahren Sie hier.
Weiterlesen …
Video zu GPLB-Ablauf und sozialversicherungsrechtlichen Entwicklungen
In einem Video informiert die Österreichische Gesundheitskasse über den Ablauf einer Gemeinsamen Prüfung Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) und die Wirtschaftskammer Wien gibt einen Ausblick zu den sozialversicherungsrechtlichen Entwicklungen.
Zum Video ...
Wichtige Termine
Meldung der mBGM für November 2023: 
- für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 15.12.2023 
- für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 07.12.2023
Steigen Sie bis 05.12.2023 auf die ID Austria um!
Österreichische Gesundheitskasse
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien
E-Mail: office@oegk.at, Telefon: +43 5 0766-0
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