Neuregelung beim Aufladen von Elektrofahrzeugen und bei der Zinsersparnis ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
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Newsletter Nr. 1/2024
09.01.2024
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das neue Jahr hat begonnen. Es bringt durch die Änderungen in der Sachbezugswerteverordnung gleich einmal Neuregelungen im Bereich des Aufladens von Elektrofahrzeugen und der Berechnung der Zinsersparnisse bei Gehaltsvorschüssen und Dienstgeberdarlehen mit sich. Außerdem informieren wir Sie in diesem Newsletter über die neu eingeführte Mitarbeiterprämie und den neuen Arbeitsbehelf für 2024 – ein wesentliches Hilfsmittel für Ihre tägliche Arbeit. 
 
Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden und bleiben Sie vor allem gesund.  
 
Ihr Newsletter-Redaktionsteam
Titelseite des Arbeitsbehelfes 2024. Foto: SFIO CRACHO/Shutterstock.com.
Der neue Arbeitsbehelf für 2024
Der aktualisierte Online-Arbeitsbehelf enthält umfangreiche Infos zur Meldungserstattung und Beitragsabfuhr und erleichtert deren Umsetzung in die tägliche Praxis.
Zum Arbeitsbehelf …
Zwei Hände halten aufgefächerte Euroscheine, darunter liegt ein Taschenrechner. Foto: LDprod/Shutterstock.com.
Mitarbeiterprämie
Mit der seit 01.01.2024 neu eingeführten Mitarbeiterprämie wird die bisherige Teuerungsprämie verlängert. Im Gegensatz zu den Vorjahren muss die Mitarbeiterprämie in vollem Umfang auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen.
Nähere Infos finden Sie hier …
Eine Frau beim Laden ihres Elektroautos. Foto: husjur02/Shutterstock.com.
Aufladen von Elektrofahrzeugen: Neuregelungen
Auf Grund einer Änderung der Sachbezugswerteverordnung kommt es rückwirkend mit 01.01.2023 zu einigen Klarstellungen im Bereich der Elektrofahrzeuge. Die Neuregelungen betreffen die Zuordnung der Lademenge und die Ermittlung des Sachbezuges bei geleasten Ladestationen.
Informieren Sie sich …
Zinsersparnis
Seit 01.01.2024 gelten neue Berechnungsmethoden für die Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Dienstgeberdarlehen. Die wichtigsten Infos dazu erhalten Sie in unserem Beitrag.
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Wichtige Termine
Meldung der mBGM für Jänner 2024: 
- für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 15.02.2024 
- für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 07.02.2024
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