Neues Service im zwischenstaatlichen Bereich, rechtzeitige Meldungen, Unterlagen für die Lohnverrechnung  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
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Newsletter Nr. 4/2024
28.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren!
Informationen klar und kompakt zur Verfügung stellen, das ist unser Anliegen. Dem kommen wir in dieser Newsletter-Ausgabe wieder nach und geben Ihnen unter anderem einen Überblick über die wichtigsten Unterlagen, die bei einer Gemeinsamen Prüfung Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) vorliegen sollten. Außerdem weisen wir auf ein neues Service der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auf dem WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) hin. Seit 19.03.2024 können Sie dort Historie und Bearbeitungsstatus der zwischenstaatlichen Anträge abfragen. Eine Reihe weiterer interessanter Themen haben wir zudem für Sie im „DGservice“-Magazin 1/2024 zusammengestellt.  
 
Nehmen Sie sich Zeit für unsere Angebote. Wenn Sie mit unserem Newsletter zufrieden sind, empfehlen Sie ihn bitte weiter.  
 
Ihr Newsletter-Redaktionsteam
Titelseite des DGservice 1/2024. Foto: Dmytro Zinkevych/Shutterstock.com, Montage ÖGK.
Magazin „DGservice“ 1/2024
Die neue Ausgabe Ihres „DGservice“-Magazins informiert Sie über Themen, die relevant für Ihre tägliche Arbeit sind. Die aktuelle Ausgabe zeigt Ihnen unter anderem, wie Sie gleichartige Beschäftigungen in einem Beitragszeitraum richtig abrechnen und welche persönlichen Dienstverhinderungsgründe es gibt. Darüber hinaus finden Sie alles Wissenswerte zu den Beteiligungsmöglichkeiten am Kapital eines Unternehmens.
Hier gelangen Sie zum Magazin …
Eine Dame mit grauen Haaren arbeitet in einer Lagerhalle an einem Laptop. Foto: Ground Picture/Shutterstock.com.
Pension und Erwerbstätigkeit: Entfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung – Verrechnung
Wie bereits informiert, entfällt für erwerbstätige Pensionistinnen und Pensionisten seit Jänner 2024 teilweise der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung. Die rückwirkende Verrechnung ist nun ab 01.04.2024 mittels monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) möglich.
Informieren Sie sich …
Symbolbild für ein angehaktes Kästchen. Foto: Andrii Yalanskyi/Shutterstock.com.
Neues Service: Verfahrensstatus im zwischenstaatlichen Bereich
Seit 19.03.2024 stellt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) auf dem WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) ein neues Service zur Verfügung. Dienstgeberinnen und Dienstgeber können nunmehr die Historie und den Bearbeitungsstatus der zwischenstaatlichen Anträge abfragen.
Die Details dazu finden Sie hier …
Rechtzeitige Meldungen sparen Arbeit und Geld
Eine lückenlose Einhaltung der Meldefristen schützt vor Mühen und Kosten. Der Großteil der Dienstgeberinnen und Dienstgeber kommt den Meldeverpflichtungen gewissenhaft und pünktlich nach. Dennoch kommt es immer wieder zu Meldefristversäumnissen – vor allem im Zusammenhang mit der Abmeldung. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Zum Beitrag …
Unterlagen für die Lohnverrechnung
Im Rahmen einer Gemeinsamen Prüfung Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) wird manchmal festgestellt, dass Unterlagen für die Nachvollziehbarkeit der Lohnverrechnung fehlen oder unvollständig sind. Einen Überblick über die wichtigsten Unterlagen erhalten Sie hier.  
Weiterlesen …
Wichtige Termine
Meldung der mBGM für März 2024: 
- für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 15.04.2024 
- für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 08.04.2024
Österreichische Gesundheitskasse
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien
E-Mail: office@oegk.at, Telefon: +43 5 0766-0
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