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Sehr geehrte Damen und Herren!
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Informationen klar und kompakt zur Verfügung stellen, das ist unser Anliegen. Dem kommen wir in dieser Newsletter-Ausgabe wieder nach und geben Ihnen unter anderem einen Überblick über die wichtigsten Unterlagen, die bei einer Gemeinsamen Prüfung Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) vorliegen sollten. Außerdem weisen wir auf ein neues Service der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auf dem WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) hin. Seit 19.03.2024 können Sie dort Historie und Bearbeitungsstatus der zwischenstaatlichen Anträge abfragen. Eine Reihe weiterer interessanter Themen haben wir zudem für Sie im „DGservice“-Magazin 1/2024 zusammengestellt. Nehmen Sie sich Zeit für unsere Angebote. Wenn Sie mit unserem Newsletter zufrieden sind, empfehlen Sie ihn bitte weiter. Ihr Newsletter-Redaktionsteam | | | | | |
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Magazin „DGservice“ 1/2024 | | | |
Die neue Ausgabe Ihres „DGservice“-Magazins informiert Sie über Themen, die relevant für Ihre tägliche Arbeit sind. Die aktuelle Ausgabe zeigt Ihnen unter anderem, wie Sie gleichartige Beschäftigungen in einem Beitragszeitraum richtig abrechnen und welche persönlichen Dienstverhinderungsgründe es gibt. Darüber hinaus finden Sie alles Wissenswerte zu den Beteiligungsmöglichkeiten am Kapital eines Unternehmens. | | | |
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Pension und Erwerbstätigkeit: Entfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung – Verrechnung | | | |
Wie bereits informiert, entfällt für erwerbstätige Pensionistinnen und Pensionisten seit Jänner 2024 teilweise der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung. Die rückwirkende Verrechnung ist nun ab 01.04.2024 mittels monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) möglich. | | | |
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Neues Service: Verfahrensstatus im zwischenstaatlichen Bereich | | | |
Seit 19.03.2024 stellt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) auf dem WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) ein neues Service zur Verfügung. Dienstgeberinnen und Dienstgeber können nunmehr die Historie und den Bearbeitungsstatus der zwischenstaatlichen Anträge abfragen. | | | |
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Rechtzeitige Meldungen sparen Arbeit und Geld | | | |
Eine lückenlose Einhaltung der Meldefristen schützt vor Mühen und Kosten. Der Großteil der Dienstgeberinnen und Dienstgeber kommt den Meldeverpflichtungen gewissenhaft und pünktlich nach. Dennoch kommt es immer wieder zu Meldefristversäumnissen – vor allem im Zusammenhang mit der Abmeldung. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst. | | | |
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Unterlagen für die Lohnverrechnung | | | |
Im Rahmen einer Gemeinsamen Prüfung Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) wird manchmal festgestellt, dass Unterlagen für die Nachvollziehbarkeit der Lohnverrechnung fehlen oder unvollständig sind. Einen Überblick über die wichtigsten Unterlagen erhalten Sie hier.
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Meldung der mBGM für März 2024: - für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 15.04.2024 - für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 08.04.2024 | | | | | |
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Österreichische Gesundheitskasse | | | |
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien | | |
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