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Sehr geehrte Damen und Herren!
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Das neue ÖGK-Gesundheitsmagazin „Meine Gesundheit“ ist auch für Betriebe interessant. Sie können das Magazin kostenlos bestellen und für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Lesen auflegen oder verteilen. Darüber hinaus informieren wir Sie in unserem Newsletter über das Influenza-Impfprogramm und ab welchen Altersgrenzen welche Beiträge entfallen. Hinweisen möchten wir auch darauf, dass die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in sozialversicherungs- bzw. steuerrechtlicher Beratung keine Rechtssicherheit garantiert. Genießen Sie den Sommer. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Ihr Newsletter-Redaktionsteam | | | | | |
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ÖGK-Magazin „Meine Gesundheit“ | | | |
„Meine Gesundheit“ – das neue Magazin der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ist auch für Dienstgeberinnen und Dienstgeber interessant und kostenlos für den Betrieb bestellbar. Die Inhalte reichen von spannenden Artikeln rund um die Themen Gesundheitsförderung und Prävention über aktuelle News aus der ÖGK und vielem mehr. | | | |
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Grippeimpfung in Betrieben | | | |
Im Herbst 2024 können Betriebe wieder kostenlosen Impfstoff über das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ erhalten. Grippeimpfungen senken nicht nur das Risiko von Ansteckungen und schweren Krankheitsverläufen, sondern auch jenes von Arbeitsausfällen durch Krankenstand. Betriebe, die Interesse an einer Impfaktion haben, setzen sich am besten mit ihren Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern in Verbindung. Diese können im Frühherbst den Impfstoff über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH bestellen. | | | |
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Vorsicht bei KI: Keine Rechtssicherheit | | | |
Künstliche Intelligenz (KI) entwickelt sich rasant. Sie liefert immer mehr nützliche Werkzeuge für nahezu jede Branche. Die ÖGK warnt jedoch Betriebe bei der Anwendung der KI in sozialversicherungs- bzw. steuerrechtlicher Beratung. Allgemeine nutzbare KI-Anwendungen bieten Betrieben keine Rechtssicherheit. | | | |
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Beiträge für ältere Beschäftigte | | | |
Ab einer bestimmten Altersgrenze entfallen Beiträge. Ab welchem Alter diese entfallen, wann die Altersumstufung erfolgt und wie die Abschläge zu melden sind, finden Sie hier. | | | |
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Au-pairs unterliegen als Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer der Pflichtversicherung. Bestimmte Entgeltbestandteile sind allerdings von der Beitragspflicht ausgenommen. Welche das sind sowie weitere Infos zur Beschäftigung von Au-pair-Kräften erfahren Sie in unserem Überblick. | | | |
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Meldung der mBGM für Juli 2024: - für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 16.08.2024 - für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 07.08.2024 | | | | | |
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Österreichische Gesundheitskasse | | | |
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien | | |
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